Widerrufsbelehrung
Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung (siehe auch unsere AGB)
1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen wenn er Grund zur Annahme hat, dass diese den geplanten Ablauf der Veranstaltung gefährden werden . Hierzu zählt insbesondere das Stören der Veranstaltung, übermäßiger Alkoholkonsum, grob anstößiges Benehmen, Nichtbefolgen von Spielregeln oder Anweisungen des Veranstalters, Begehen von Gesetzesverstößen oder Darstellungen, die dem beabsichtigten Charakter der Veranstaltung grob zuwiderlaufen.
2. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.
Auf den Kauf von Tickets sind die Regeln über Fernabsatzverträge gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht
3. Bei Nicht Erscheinen auf der Veranstaltung (egal aus welchen Gründen) kann der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet werden.
4. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine Mindesteilnehmerzahl von 600 Personen nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird.
5. Sollte die Mindestteilnehmerzahl eines Lagers die Grenze von 50 Personen unterschreiten, kann der Veranstalter dem für dieses Lager angemeldeten Teilnehmer die Auswahl eines anderen Lagers anbieten oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Teilnehmerplätze sind mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Davon ausgenommen sind alle NSC-Karten.
7. Ein Teilnehmer, der eine NSC (Nicht-Spieler-Charakter) Karte erwirbt, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters hinsichtlich der aufzuführenden Handlung und der jeweiligen Chatakter- Darstellung unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung, etc. sowie moralische Vorbehalte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von bis zu 100 €, mindestens jedoch die Differenz zwischen NSC- und SC- Karte fällig. Der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens ist dem NSC-Teilnehmer gestattet. Zu einer Mitwirkung an organisatorischen Aufgaben des Veranstalters ist der NSC Teilnehmer nicht verpflichtet.