Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

§1 Allgemeine Bestimmungen

Vertragspartner sind die teilnehmende Person, im folgenden „Teilnehmer“ genannt, und der EPIC EMPIRES e.V., im folgenden „Veranstalter“ genannt.
Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer Liverollenspielveranstaltung (LARP), bei der jeder Teilnehmer einen fiktiven Charakter darstellt. Eine Teilnahme erfolgt entweder als in der Darstellung freier Spielercharakter (SC), als in der Darstellung an Vorgaben gebundener Nichtspielercharakter (NSC), als Anbieter von Waren und Dienstleistungen (Händler), oder als Darsteller besonderer künstlerischer Darbietungen (Künstler).

  1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer sich zunächst (i) als SC in einem Themenlager oder -viertel bei den jeweiligen Themenlager- oder Viertel-Organisatoren oder (ii) als SC im Stadtbereich, NSC, Händler oder Künstler bei dem Veranstalter direkt bewirbt.
    Im Falle einer Bewerbung für ein Themenlager oder -viertel bedeutet die Annahme der Bewerbung durch die jeweiligen Themenlager- oder Viertel-Organisatoren, dass diese den Auftrag des Teilnehmers annimmt, für den Teilnehmer in dessen Namen ein Ticket beim Veranstalter zu erwerben. Durch den Kauf des Tickets durch die jeweiligen Themenlager- oder Viertel-Organisatoren im Namen des Teilnehmers kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande.
    Im Falle einer Bewerbung als SC im allgemeinen Stadtbereich, NSC, Händler oder Künstler kommt der Vertrag direkt zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach Annahme der Bewerbung durch den Veranstalter zustande.
  2. Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer einen Gutscheincode sowie eine Internetadresse mitgeteilt, über die er sein personalisiertes Ticket erstellen kann. Die Erstellung eines personalisierten Tickets ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
  3. Das erworbene und personalisierte Ticket berechtigt nur zur Anreise am angekündigten Tag des Veranstaltungsbeginns. Eine frühere Anreise während der Aufbauphase ist nur nach Erwerb eines Frühanreisetickets möglich.
  4. Der Veranstalter schuldet nur die Bereitstellung des organisatorischen Rahmens und nicht einen bestimmten Ablauf der Spielhandlung oder die Bereitstellung bestimmter Kulissen. Es besteht kein Anspruch gegen den Veranstalter auf den Auftritt von NSC.
  5. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken (etwa durch Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen) bewusst.
  6. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem vom Veranstalter veröffentlichten Informationsmaterial hervorgehen, obliegt es dem Teilnehmer, im Zweifelsfall beim Veranstalter hierzu weitere Auskünfte einzuholen.
  7. Das Mindestalter zur Teilnahme an der Veranstaltung „EPIC EMPIRES“ beträgt 18 Jahre. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Alter der Teilnehmer bei der Einlasskontrolle zu überprüfen. Der Teilnehmer verpflichtet sich daher, gültige Ausweispapiere mit sich zu führen.
  8. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Platzordnung des Utopion-Geländes, die auf der Website des Veranstalters einzusehen ist.
  9. Die Bedingungen dieser AGB gelten für den gesamten Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände, also auch für die vor und nach der eigentlichen Spielphase liegenden Auf- und Abbauphasen.
  10. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrags sowie der AGB bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
  11. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften dieser AGB treten an deren Stelle vergleichbare gesetzliche Regelungen.
  12. Die Wirksamkeit dieser AGB wird von der Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser AGB nicht berührt.
  13. Gerichtsstand ist Saarbrücken.
  14. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§2 Sicherheit

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters zu informieren und seine komplette Ausrüstung auch während der Veranstaltung laufend auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen. Dazu zählen insbesondere Rüstungen und alle Arten von Polsterwaffen.
    Die Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters können im Internet auf der Website des Veranstalters unter www.epic-empires.de und zu Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter eingesehen werden.
  2. Die jeweils gültige Fassung der „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)“ des Saarlandes ist einzuhalten. Die Durchführung der Veranstaltung hat unter strenger Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen zur Vermeidung der Gefahr einer Infektion mit dem Virus „SARS-CoV-2“ stattzufinden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das zu diesem Zeitpunkt auf der Veranstaltung geltende Hygienekonzept zu befolgen, welches unter anderem den Nachweis eines negativen Testergebnisses bei Anreise beinhalten kann.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht sicheren Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  4. Für die Sicherheit von Bauten (Palisaden, Toranlagen etc.) ist der jeweilige Erbauer verantwortlich.
  5. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf Anordnung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen sich einen vom Veranstalter vorgehaltenen Schnelltest auf eine Infektion mit dem Virus „SARS-CoV-2“ zu unterziehen, sollte dies vom Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen für geboten gehalten werden.
  7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

§3 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Pandemien, Epidemien, Quarantänebestimmungen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Veranstaltung beeinflusst wird.
  2. Im Übrigen haftet der Veranstalter bei Schäden, die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung von Vertragspflichten, die dem Veranstalter nach Sinn und Zweck des Vertrages auferlegt werden oder deren Durchführung eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung darstellen, wobei der Teilnehmer sich regelmäßig darauf verlässt und darauf verlassen können soll, dass der Veranstalter diese Pflichten erfüllt (wesentliche Vertragspflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die keine grob fahrlässige Verletzung darstellt, ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  3. Der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht haftbar zu machen für Schäden, die durch nicht ermittelbare Dritte verursacht wurden.
  4. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine private Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.
  5. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen durch dem Veranstalter fremde Dritte. Der Parkplatz der Veranstaltung ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.

§4 Urheberrecht und Aufzeichnunge

  1. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.
  3. Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
  4. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  5. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

§5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass diese den geplanten Ablauf der Veranstaltung gefährden werden. Hierzu zählen insbesondere das Stören der Veranstaltung, übermäßiger Alkoholkonsum, grob anstößiges Benehmen, Nichtbefolgen von Spielregeln oder Anweisungen des Veranstalters, Begehen von Gesetzesverstößen oder Darstellungen, die dem beabsichtigten Charakter der Veranstaltung grob zuwiderlaufen.
  2. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.
    Auf den Kauf von Tickets sind die Regeln über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträge gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
  3. Bei Nichterscheinen auf der Veranstaltung (egal aus welchen Gründen) kann der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet werden.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine Mindesteilnehmerzahl von 600 Personen nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird.
  5. Sollte die Mindestteilnehmerzahl eines Lagers die Grenze von fünfzig Personen unterschreiten, kann der Veranstalter dem für dieses Lager angemeldeten Teilnehmer die Auswahl eines anderen Lagers anbieten oder vom Vertrag zurücktreten.
  6. Teilnehmerplätze sind mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Davon ausgenommen sind alle NSC-Karten.
  7. Ein Teilnehmer, der eine NSC-Karte erwirbt, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters hinsichtlich der auszuführenden Handlung und der jeweiligen Charakterdarstellung unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung etc. sowie moralische Vorbehalte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von bis zu 100 €, mindestens jedoch die Differenz zwischen NSC- und SC-Karte fällig. Der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens ist dem NSC gestattet. Zu einer Mitwirkung an organisatorischen Aufgaben des Veranstalters ist der NSC nicht verpflichtet.

§6 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

  1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine pauschale Nachbearbeitungsgebühr von Euro 10,- als vereinbart. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
  2. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  3. Die angegebenen Staffelpreise gelten für den Eingang des Teilnehmerbeitrages auf dem Konto des Veranstalters. Das Datum des Einganges der Anmeldung hat keinen Einfluss auf den zu zahlenden Betrag.
  4. Nach erfolgter Anmeldung ist der fällige Betrag innerhalb von zwei Wochen zu überweisen.

§7 Sonstiges
Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet. Teilnehmer, die gegen diese Bestimmung verstoßen, werden ohne Erstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung ausgeschlossen.

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