Platzordnung des Utopion-Geländes für das EPIC EMPIRES 2024
- Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
- Das Gelände darf nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, ansonsten ist eine Vertragsstrafe von 20 € zu zahlen.
- Das Gelände darf nur zum Be- und Entladen mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Dies darf nicht länger als 60 Minuten dauern, ansonsten ist eine Vertragsstrafe von 10 € pro Fahrzeug zu zahlen.
- Auf dem Gelände dürfen auf keinen Fall Kraftfahrzeuge auf Wiesen- oder Waldflächen abgestellt werden (Umweltschutz), ansonsten ist eine Vertragsstrafe von 50 € zu zahlen.
- Die öffentlich-rechtlichen Parkregelungen im Umkreis des Geländes, insbesondere im Saar-Pfalz-Park sind zu beachten.
- Klettern an Felswänden oder Gebäuden ist verboten.
- Das Betreten der Dächer der Gebäude ist verboten.
- Feuer darf nur in ausgewiesenen Feuerstellen oder in geeigneten Feuerschalen entzündet werden. Das Anlegen von Feuerstellen (z.B. durch Ausheben der Grasnarbe) ist verboten. Feuer in Waldflächen und im Abstand von weniger als 30 Metern von Waldflächen entfernt ist verboten. Das Betreiben von Feuerstellen verpflichtet zum Vorhalten eines Feuerlöschers. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 30 € zu zahlen.
- Als Brennmaterial darf nur Holz oder Holzkohle verwendet werden.
- Es darf kein Brennholz auf dem Gelände gesammelt werden.
- Es dürfen keine Tiere ohne vorherige Genehmigung des Platzbetreibers mitgebracht werden.
- Die Verwendung nicht zugelassener Pyrotechnik ist verboten.
- Das Betreten des Feilbaches und seiner Bachaue (= ca. 2-3 m des Bachufers) ist verboten.
- Das Betreten der an das Gelände angrenzenden Privatgrundstücke und Areale ist verboten.