1. Wichtige Termine vor und während des EPIC EMPIRES
Vor dem EE:
- 30.06.: Anmeldung Aufbaustrom für alle Nutzer
- 31.07.: Anmeldung Brandschutzhelfer
Anmeldung Ladebedarf medizinische Geräte
Auf dem EE:
- erste Möglichkeit Stromabnahme, Samstag Vormittag
- Brandschutzeinweisung, jeweils am Sonntag, Montag und Dienstag um 13:00 Uhr südlich des Orgaplexes an der alten Lesathhütte
- Rückbau der Stromleitungen bis Mittwoch vor Anfangsritual
- finale Feuerstellenabnahme durch Team-Infrastruktur, Donnerstag durch die Orga, in Begleitung eines Brandschutzhelfers des jeweiligen Lagers
2. Abfallentsorgung
Für die Entsorgung von Abfällen stehen vier Arten von Containern zur Verfügung:
- Restmüll – an der Panzerstraße und am Nordstrang
- Altholz, Buntglas und Pappe/Papier – an der Panzerstraße
Bitte entsorgt Altholz und jeglichen Glasmüll sowie Pappen/Papier nur über die entsprechenden Container.
Spezialabfälle wie z.B. Sondermüll, oder Abfälle nach TierNebG (Schlachtabfälle), sind gesondert in Rücksprache mit Team Infrastruktur der Entsorgung zuzuführen.
Zusätzlich gilt ein Limit von 60 Litern Fassungsvermögen für Müllsäcke. Diese müssen aus dickem, stabilem Material bestehen und verschlossen/zugebunden entsorgt werden.
Diese Änderung dient zum einen der sortenreinen Trennung von Recyclingmaterialien und beugt zum anderen gleichzeitig Müll und Dreck auf der Panzerstraße vor. Dieser entstand in der Vergangenheit häufig durch Versuche, übervolle, zu große und offene Müllsäcke oder mit Restmüll vollgestapelte Pappen in die Container zu werfen.
Solltet ihr die Straße mit Abfällen oder Ähnlichem verschmutzen, ist diese von euch zu reinigen! Ein Straßenbesen und eine Schaufel werden entsprechend bereitgestellt.
Ein Verstoß gegen diese Regeln führt im wiederholten oder besonders schweren Fall zum Ausschluss von der Veranstaltung.
3. Brandschutzhelfer
Auch in diesem Jahr möchten wir den Lagern und Stadtvierteln (Vierteln) die Möglichkeit geben, intern Brandschutzhelfer (Lager max. 3, Viertel max. 1) zu bestimmen. Diese müssen zwingend bei uns die aktuelle Brandschutzeinweisung durchlaufen, bevor sie aktiv werden können.
Sobald die Brandschutzhelfer eingewiesen sind, können sie die Feuerstellen vorabnehmen. Jede abgenommene Feuerstelle wird uns über einen Gruppenchat gemeldet, so dass die Abnahme für uns nachvollziehbar ist, diese Feuerstellen dürfen bis Donnerstag genutzt werden.
Die Feuerstellen werden am Donnerstag durch die Orga, in Begleitung eines Brandschutzhelfers des jeweiligen Lagers, final abgenommen. Nach Donnerstag 12:00 Uhr dürfen nur mit einer aktuellen Marke markierte Feuerstellen betrieben werden.
Die Brandschutzhelfereinweisung wird jeweils am Sonntag, Montag und Dienstag um 13:00 Uhr südlich des Orgaplexes an der alten Lesathhütte stattfinden.
Lager, die keine Brandschutzhelfer haben, müssen weiterhin auf die Abnahme durch die Orga warten, um Feuerstellen in Betrieb nehmen zu können. Termine hierfür gibt es nach Abstimmung. Bitte leitet euren Brandschutzhelfern diese FAQ vollständig weiter.
Die Brandschutzhelfer melden sich bitte bis zum 31.07. per Mail an mit Name, Telefonnummer und Lager/Viertel, damit wir die Chatgruppen vorbereiten können. Freitag und Samstag nimmt Euch die Orga dementsprechend die Aufbau-Feuerstellen in jedem Fall noch direkt ab. Sprecht uns einfach an und wir kommen vorbei. Natürlich auch noch länger, wenn eure Brandschutzhelfer erst später kommen, aber belasst es in diesem Fall bitte bei den für den Aufbau notwendigen Feuerstellen.
4. Feuerstellen
Analog der letzten Jahre gelten weitestgehend die gleichen Regeln. Grundsätzlich darf jede Art von Feuerstelle nur unter drei Bedingungen betrieben werden:
- Die Feuerstelle ist durch einen eingewiesenen Brandschutzhelfer vorabgenommen und/oder das Team Infrastruktur final abgenommen.
- Die Feuerstelle verfügt über eine ausreichende Sandplatte zum Schutz der Wiese.
- Es sind ausreichend Löschmittel und eine durchgehende Brandwache vorhanden.
Ein Verstoß gegen diese Regeln führt im wiederholten oder besonders schweren Fall zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Wenn ihr eine Feuerschale geflutet oder auf den Kopf gedreht und ohne Marke vorfindet, hat die SL bzw. Orga eure Feuerstelle außer Betrieb genommen. Wir werden auf euch zukommen, um das Thema zu besprechen und zu lösen.
4.1 Feuerstelle
Jede Feuerschale, Ofen, Feuerkorb oder Ähnliches sind jeweils eigenständige Feuerstellen. Zwei oder mehrere der Vorgenannten können zwar räumlich zu einer Feuerstelle zusammengefasst werden, gelten aber für diese Regeln weiterhin als eigenständig. Dies bitte bei den Löschmitteln unbedingt beachten. Es dürfen keine Löcher für Feuerstellen gegraben werden.
4.2 Löschmittel
Als Löschmittel sind Pulver-, Schaum- oder Wasser-Feuerlöscher von mindestens 6 Kilogramm/Liter, 2 gefüllte Wassereimer a 10 Liter oder eine gefüllte Kübelspritze zulässig. Dieses Löschmittel muss für jede Feuerstelle vorhanden sein. Feuerlöscher müssen nach deutschem Recht gültig sein, das heißt 2 Jahre ab Produktionsdatum, bzw. seit der letzten Prüfung.
Abgelaufene Feuerlöscher, CO²-Löscher, Löschdecken etc. sind als Zusatzlöschmittel hilfreich und sinnvoll.
4.3 Sandplatte
Unter jeder Feuerstelle muss eine geschlossene Sandplatte (kein durchstechendes Gras) von mindestens 3 cm Dicke vorhanden sein. Dabei muss der Rand der Sandplatte über den Rand der Feuerstelle um die halbe Höhe der Feuerstelle, mindestens jedoch 20 cm, hinausragen.
Es wird empfohlen, langes Gras im Bereich der Feuerstelle vorab zu kürzen, um weniger Sand bewegen zu müssen! Bitte haltet als Lager/Viertel hierfür geeignetes Werkzeug (Heckenschere, Sichel, o.ä.) vor, die EE-Orga stellt diese nicht zur Verfügung.
Zwei Beispiele:
- Eine Feuerschale ist 40cm im Durchmesser und die Randhöhe beträgt 20 cm. Die Sandplatte muss damit 80cm Durchmesser haben (40cm Durchmesser plus 2x 20cm Mindestabstand).
- Eine Feuerschale ist 50cm im Durchmesser und 40 cm hoch. Die Sandplatte muss damit einen Durchmesser von 90cm haben (50cm Durchmesser + 2x(40/2) aufgrund der Höhe).
Vor Ofentüren muss die Sandplatte 40cm betragen, dafür rundherum nur 20cm um den Ofenkorpus.
4.3.1 Unterlegbahnen
Es darf unter den Sand eine Stoffbahn untergelegt werden, um das Gras niederzudrücken. Wir empfehlen dafür nicht brennbare Gewebe (Glasfaser/Löschdecke), aber zumindest feste Segeltücher zu verwenden. Wenn grundsätzlich brennbares Material verwendet wird, muss besonders auf den Zustand der Sandplatte geachtet werden.
4.3.2 Sandersatz
Einige Lager nutzen bereits (Kunst-)Steinplatten, Fliesen oder Bleche, um weniger Sand bewegen zu müssen. Dies ist grundsätzlich zulässig, wichtig ist, dass bei Steinplatten oder Fliesen, die Fugen ausreichend mit Sand abgedichtet werden, die Gesamtgröße den normalen Regeln für die Sandplatten entspricht und die Wiese darunter unbeschadet bleibt, das heißt ein dünnes Blech reicht nicht aus.
4.3.3 Glutfang
Die Sandplatte oder entsprechender Ersatz ist nicht als regulärer Glutfang für die Feuerstelle gedacht, bitte beachtet das bei der Auswahl eurer Feuerstellen. Feuerstellen müssen unten komplett geschlossen sein.
4.4 Wasserpfeifen
Wasserpfeifen sind vor Umfallen zu sichern und das Gras im direkten Umfeld ist abzudecken. Der Umfallschutz ist dabei mit mindestens 40cm Durchmesser auszuführen. Die Größe des Durchmessers der grasbedeckenden Unterlage soll mindestens dem 1,5-Fachen der Höhe der Wasserpfeife entsprechen.
Beispiele:
- Eine 50cm hohe Wasserpfeife ist auf einem Tisch mit 1m Durchmesser festgeklebt.
- Eine 30cm hohe Wasserpfeife ist auf einem 20 cm hohen Hocker festgebunden, der auf einem Teppich mit 1m Durchmesser steht.
4.5 Gas-Kochstellen
Bei einfacher Verbrennung von Gas zur Wärmeerzeugung entsteht deutlich weniger Funkenflug als bei der Verbrennung von z.B. Holz. Wird dies ausschließlich für Verpflegungszwecke (bspw. in einer Küche in Form eines Gaskochers) genutzt, gelten folgende, zu allgemeinen Feuerstellen abweichende Regelungen:
Alle gasbetriebenen Kochstellen dürfen nur auf einer schwer entflammbaren Unterlage betrieben werden (bspw. Steinplatte, Holzplatte, Tisch).
Offene Kochstellen müssen zusätzlich erhöht stehen (bspw. auf einem Tisch) und vor Herabfallen gesichert werden. Zudem ist ein geeignetes Löschmittel, wie bei Feuerstellen, vorzuhalten.
Vom zuvor genannten Einsatzzweck abweichende Verbrennungen von Gas gelten als Feuerstelle und sind entsprechend zu behandeln.
4.6 Sandentsorgung
Gemäß der Auflagen die für die Veranstaltung gelten, ist der Sand nach Ende der Veranstaltung großflächig in die Wiesen einzuharken bzw. zu verstreuen. Er kann nicht auf die Sandplätze zurückgebracht werden und darf auch nicht am Lagerrand gesammelt oder in Säcken an die Straßen gestellt werden. Bitte haltet ausreichend Rechen und Harken als Lager vor.
4.7 Sandplätze
Planmäßig wird es drei Sandplätze geben, an der Norrelag-Kreuzung (Panzerstraße), an der hinteren Kreuzung (Panzerstraße) sowie am Nordstrang. Dies kann sich aufgrund der Lieferumstände allerdings noch ändern. Evtl. wird auch wieder eine Lieferung parallel zum Feuerholz möglich sein, wenn ihr als Lagerorgas dafür Bedarf habt, schreibt uns unter .
5. Brandfall
Im Brandfall ist sofort die Feuerwehr über 112 zu alarmieren, das LFZ kennt den Aufbau des EPIC EMPIRES, das heißt ihr könnt Brände mit Verweis auf das Utopion und euer Lager melden. Parallel ist mittels der gestellten Drucklufthörner, sowie über Funk oder Telefon der Orgaplex zu alarmieren. Die umliegenden Lager und wir kommen euch dann so schnell es geht zur Hilfe.
6. Lautsprecher / Boom-Boxen
Der Einsatz von Lautsprechern aller Art zum Abspielen von Audio ist auf dem Utopion
grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen für:
- Mobiltelefone und Funkgeräte zur ausschließlichen Nutzung für Gespräche.
- Geräte zum Sprachersatz bzw. zur Sprachimitation (Stimmverzerrer, o.Ä.). Diese
dürfen bis zu einer gemessenen Lautstärke (1m Distanz) von 50 dB eingesetzt
werden, stationäre oder dauerhafte Installationen sind der EE-Orga anzumelden.
Ortsveränderliche Geräte sind entsprechend einzumessen, eine
Lautstärkenmessung kann orgaseitig jederzeit erfolgen. Es darf ausschließlich
Sprache abgespielt werden.
Ein Verstoß führt zum Einzug des Gerätes und kann im wiederholten oder besonders
schweren Fall zum Ausschluss von der Veranstaltung und potenziell zum Verweis von der
Veranstaltung führen.
7. Pyrotechnik
Wie immer werden wir die Nutzung von Pyrotechnik sehr stark an die Wetterlage, die örtliche Trockenheit sowie die Verfügbarkeit von Löschmitteln und Personal koppeln.
Grundsätzlich dürfen auf dem EPIC EMPIRES nur in Deutschland zugelassene Ganzjahresfeuerwerke (Kat. 1) abgebrannt werden.
Was genau abgebrannt werden darf, werden wir im Rahmen der Brandschutzeinweisungen bekanntgeben. Sollte sich über die Dauer der Veranstaltung etwas ändern, werden wir dies über die Lagerorgas bzw. SLs bekannt geben.
Grundsätzlich darf Pyro nur nach Absprache mit der Orga oder wenn schlachtbegleitende SLs ihre Feuerlöscher bereithalten, innerhalb des eigenen Lagers unter Aufsicht der Brandschutzhelfer, abgebrannt werden.
8. Strom
Einige Lager/Viertel beziehen für den Aufbau Strom über die Verteiler des EPIC EMPIRES bzw. des Utopion. Bitte sprecht dies im Vorfeld, bis 30.06. mit Team Infrastruktur ab. Die Leitungen könnt ihr sobald der Aufbau startet von euch zum Entnahmepunkt legen, damit diese geprüft werden können. Die ersten Prüfungen werden im Laufe des Samstags stattfinden. Jede Leitung wird durch unsere Strombeauftragten geprüft, markiert und nur durch diese angeschlossen. Nicht markierte Leitungen werden durch uns ausgesteckt und im Wiederholungsfall unbrauchbar gemacht. Die Leitungen sind bis zum Anfangsritual am Mittwoch selbständig zurückzubauen. Nicht zurückgebaute Leitungen werden am Donnerstagmorgen durch Team Infrastruktur unbrauchbar gemacht.
Eine Stromweitergabe an andere Nutzer (z.B. Händler, Viertel, Lager, freie Stadtspieler, Künstler, etc.) ohne Rücksprache und ausdrückliche Freigabe durch die Infrastruktur-Koordination (aktuell Schupp) ist nicht gestattet. Die Konsequenz ist die nachhaltige Außerbetriebnahme jeglicher verwendeter Leitungen und Armaturen sowie ein mindestens dreijähriger Ausschluss vom Strombezug.
Es werden nur mindestens IP44-geschützte Leitungen und Betriebsmittel angeschlossen, die vor euren Abnehmern entsprechend noch einmal abgesichert (bspw. Kabeltrommel mit Schutzschalter) sind. Solltet Ihr längere Wegstrecken legen wollen, beachtet bitte, dass diese maximal 150 Meter lang sein dürfen und eure Kabel einen Querschnitt von 2,5 mm² aufweisen müssen (bis 50m reichen weiterhin 1,5mm²). Die genannten Längen beziehen sich auf die gesamte Leitungslänge. An das lagerseitige Leitungsende darf maximal noch eine Verteilerleiste mit kurzem Kabel bzw. die Anschlusskabel der jeweiligen Geräte/Maschinen angeschlossen werden (bspw. 150m á 2,5mm² und daran eine zusätzliche Kabeltrommel sind nicht zulässig).
Solltet ihr aufgrund eurer Lage im Gelände Powerstations verwenden, besteht die Möglichkeit, diese während des Aufbaus jederzeit bei uns zu laden.
Während der Veranstaltung ist eine Stromentnahme für Teilnehmer nicht möglich. Die Steckdosen an den Dusch- und Toilettenwagen sind nur für die kurzfristige Nutzung mit einem Fön, Glätteisen, etc. ausgelegt, nicht als Lademöglichkeit für eure Powerstations, etc. Wer aus medizinisch bedingten Gründen Strom benötigt, sorgt bitte selbst für eine solche Quelle (bspw. Powerstation oder Akkus für Schlaf-Apnoe-Geräte). Für eine Lademöglichkeit sprecht dies bitte im Vorfeld bis 31.07. unter ab.
Zuwiderhandlung kann zum Verweis bis hin zum vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
9. Fahrzeuge
Aufgrund der für das Utopion geltenden Geländeordnung bzw. naturschutzbedingten Auflagen muss die Menge der Fahrzeuge, die auf dem Gelände verbleiben, auf ein Minimum reduziert werden. Solange keine anderslautende Absprache mit dem Team Infrastruktur der Epic-Orga besteht, ist jedes Fahrzeug umgehend vom Gelände zu entfernen, sobald es ausgeladen wurde. Alle Fahrzeuge sind unmittelbar während der Öffnungszeiten auf einem der bereitgestellten Parkplätze abzustellen. Die für die Aufbauteams zur Verfügung stehenden Parkflächen werden Euch spätestens bei der Ausgabe der Orgaparkeinleger mitgeteilt. Jedes Fahrzeug ist beim Check-In direkt mit einem vollständigen und lesbaren Parkeinleger zu versehen. Für die Aufbauteams vor offiziellem CheckIn geben wir Euch Einleger bei der Ausgabe der Orgaparkeinleger entsprechend aus.
Nur ausgewiesene Wege und Entladezonen dürfen befahren werden. Wiesen dürfen nicht befahren werden. Fahrzeuge dürfen auf dem Gelände ausschließlich innerhalb der ausgewiesenen Lade-/Entladezonen abgestellt werden, insbesondere sind jegliche Kreuzungsbereiche weiträumig freizuhalten.
Die Verfügungsfahrzeuge der Lager- und Viertelorgas sind davon während der Aufbau- bzw. Abbauphase ausgenommen, diese Ausnahme gilt erst nach Übergabe der jeweiligen Einleger für diese Fahrzeuge.
Zuwiderhandlung kann zum Verweis bis hin zum vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
9.1 Lagerorgafahrzeuge
Da uns bewusst ist, dass die Lager und Viertel Mobilität für das Shutteln ihrer Mitspieler, Besorgungsfahrten, etc. benötigen, kann jedes Lager 2 Fahrzeuge und jedes Viertel 1 Fahrzeug auf dem Gelände zur Verfügung halten. Die Einleger für diese werden durch die EPIC-Orga ausgegeben, bitte ergänzt diese durch die Handynummer des Fahrers oder ein erreichbares Lagerhandy. Die Fahrzeuge können während der gesamten Auf- und Abbauphase auf dem Gelände belassen werden, während der Veranstaltung sind die Fahrzeuge normal wegzuparken. Die einzelnen Verfügungsfahrzeuge dürfen nur an den folgenden Orten abgestellt werden:
- Stadtviertel: Panzerstraße zwischen Müllcontainern und zweiter Kreuzung, linksseitig
- HDC, ZK, LDK, DAW: in der jeweiligen Lagerladezone
- Antike, Pilger: Panzerstraße hinter der zweiten Kreuzung, rechtsseitig Richtung Hundeschule
- Norrelag, Imperium, Elben, Luxuniter, GK: Panzerstraße hinter der ersten Kreuzung linksseitig
- OHL: OT-Lager, Logistikzentrum Nordstrang